Daß das Internet die Arbeitswelt radikal verändert, ist schon oft genug verkündet worden. Daß dies auch zu mehr Freude an der Arbeit führen kann, wussten bisher zumindest schon die Fans der Dilbert-Comics (siehe Scott Adams: The joy of work, und Das Dilbert-Prinzip). Nun haben es allerdings auch einige Arbeitgeber erkannt.
So untersuchte die auf Informationstechnologie spezialisierte amerikanische Meta Group vor kurzem, was US-Beschäftigte während der Arbeitszeit im Netz so alles treiben. Das alarmierende Resultat: 45 % halten sich mit Dingen auf, die rein gar nichts mit ihrer Arbeit zu tun haben. Sie planen und buchen ihren Urlaub, nehmen an Gewinnspielen teil, rufen Börsenanalysen ab oder beteiligen sich an Chats und Diskussionsforen.
Auch der Bohrmaschinenhersteller Black & Decker ließ das Online-Verhalten seiner Belegschaft untersuchen. Hier fiel das Ergebnis noch extremer aus: nur 23 % des Online-Verkehrs war geschäftlicher Natur, die restlichen 77 % dienten dem Vergnügen der Mitarbeiter.
Und daß es auch hierzulande privaten Online-Verkehr während der Arbeitszeit gibt, weiß man spätestens, seit einige bayrische Beamte beim “dienstlichen” Surfen auf schlüpfrigen Web-Seiten ertappt, und deshalb abgemahnt und vom Netz abgeklemmt wurden.
Der freie Internet-Zugang im Büro also als Beitrag zu mehr Freude an der Arbeit? Obwohl zweifellos gut für die Motivation der Mitarbeiter, muß rein rechtlich vor dem privaten Surfen während der Arbeitszeit gewarnt werden.
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich Anspruch auf die volle Arbeitsleistung
des Mitarbeiters. Privates Surfen während der Arbeitszeit fällt nicht
darunter. Bei dauernden Verstößen kann es Abmahnungen, oder in letzter
Konsequenz die Kündigung geben.
Wer private Online-Kosten verursacht, verletzt seine Pflichten gegenüber
dem Arbeitgeber, und muß die entstandenen Kosten unter Umständen zurückzahlen.