Gesetze haben einen Grund . . .
 

so denkt man jedenfalls als "Normalbürger". Zwar nicht immer unbedingt den, der offen angegeben wird, aber eben doch einen Grund. Aber manchmal wird´s halt ein bißchen peinlich, wenn die offizielle Begründung so offensichtlich gar nicht stimmt.

So geschehen z.B. bei der Geschichte mit dem Ladenschluß. Da begründet der zuständige Minister, damals noch Rexrodt (FDP), die Initiative für einen längeren Ladenschluß damit, es würden Arbeitsplätze geschaffen und der Umsatz im Handel würde steigen. Nach zwei, drei Jahren wird zwar ziemlich klar, daß genau das Gegenteil passiert ist, aber schon wieder begründen Politiker ihre neuen Vorstöße beim Ladenschluß mit denselben, alten, widerlegten Gründen.

Und so jetzt auch wieder bei der Debatte um das sogenannte Beschäftigungsförderungsgesetz (es heißt wirklich so, ich kann nichts dafür).
Eingeführt wurde dieses Gesetz, das bei Neueinstellungen befristete Arbeitsverträge ohne besondere Begründung zulässt, erstmals 1985 (übrigens gegen den erbitterten Widerstand der Gewerkschaften und der SPD). Die offizielle Begründung damals war, mit diesem Gesetz würden "Beschäftigungshemmnisse" abgebaut, der Arbeitseinsatz "flexibler" gemacht, und damit die Arbeitslosigkeit vermindert.
Man beachte im übrigen die schöne Wortwahl: Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wurde hier erstmals ganz offiziell als "Beschäftigungshemmniss" deklariert - ein schöner Erfolg für Graf Lambsdorff, den "Vordenker" dieses Gesetzes und seine Wirtschafts-Liberalen.

Im Laufe der Jahre, die dieses Gesetz jetzt in Kraft ist, hat sich zwar eindeutig gezeigt, daß seine offizielle Absicht völlig danebenging. Mehrere Studien, zuletzt eine des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) haben klar belegt, daß die prognostizierten Beschäftigungseffekte des Beschäftigungsförderungsgesetzes definitv ausgeblieben seien, und das Gesetz damit sein vorgebliches Ziel klar verfehlt habe.

Ursprünglich auf 5 Jahre befristet, wurde das BeschFG (so die offizielle Abkürzung) mehrmals verlängert (übrigens immer mit derselben, offensichtlich falschen Begründung), zuletzt bis Ende des Jahres 2000. Also steht jetzt wieder mal die Verlängerung an.
Eine Situation also wie schon mehrmals gehabt, nur mit dem einen entscheidenden Unterschied, daß wir erstmals seit vielen Jahren keinen FDP-Wirtschaftsminister mehr haben, sondern einen von der SPD, und zwar einen, der vor noch nicht allzu langer Zeit stellvertretender Vorsitzender der IG Metall war.

Alles klar (denkt sich da wieder der Normalbürger), die Gewerkschaften sind gegen befristete Arbeitsverträge, die SPD war ursprünglich auch gegen dieses Gesetz, sein Ziel hat es sowieso verfehlt, also wird der Unfug jetzt endlich abgeschafft.
Sollte man meinen, aber so ist es leider nicht. Auch der Herr Riester ist anscheinend (offiziell) der Meinung, eine Verschlechterung des Kündigungsschutzes führe zu mehr Beschäftigung, und so findet sich die Befristung ohne sachlichen Grund eben wieder mal im Gesetzesentwurf (zum Leidwesen der Gewerkschaften und sehr zur Freude der Industrie).

Gesetze haben einen Grund, aber welcher ist es hier wirklich? Das Beschäftigungsförderungsgesetz hat jedenfalls den Kündigungsschutz der Arbeitnehmer noch weiter ausgehöhlt und die mögliche "Probezeit" faktisch auf zwei Jahre verlängert. Für viele Menschen wurde damit eine vernünftige Lebens- und Berufsplanung unmöglich gemacht. Traurig genug, daß eine sozialdemokratische Regierung mit einem Ex-Gewerkschafter als Arbeitsminister genauso weitermacht, wie Ihre christlich-liberalen Vorgänger.

Apropos Kündigungsschutz:

Vielleicht sollten wir uns langsam von der Illusion freimachen, daß es so etwas bei uns überhaupt noch gibt. Denn inzwischen ist es in der Praxis so weit gediehen, daß nur noch in weniger als einem Prozent aller Fälle, in denen Kündigungsschutzklage erhoben wird, das Arbeitsverhältnis hinterher weiter besteht. In der Regel enden Kündigungsschutzprozesse im besten Fall mit einer Abfindung.

Wir haben also inzwischen eher ein "Abfindungsrecht" als ein Kündigungsschutzrecht. Und dabei ist noch zu berücksichtigen, daß dieses bescheidene Kündigungsschutzrecht ohnehin nur in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten (inzwischen - Stichwort: Agenda 2010 und Hartz III sind es wieder mehr als 10 Beschäftigte), und erst nach einer Beschäftigungszeit von einem halben Jahr überhaupt gilt. Aber selbst diese bescheidenen Reste eines Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer sind unserer Wirtschafts-Lobby anscheinend immer noch zuviel - deshalb auch diese erneute Verlängerung der befristeten Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund.


8.11.2000