Schärfere Gesetze . . .
 

fordert ein Ende Juni bekannt gewordenes Thesenpapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dies ist an sich noch nichts Neues, denn das hat sie schon öfters mal gefordert. Interessant wird es nur, wenn man sich die Forderungen im Einzelnen anschaut.

So fordert die Union beispielsweise, den Führerscheinentzug als Strafe auch bei verkehrsfremden Vergehen einzusetzen, also bei Schwarzfahrern, Taschendieben, Schlägern oder Graffiti-Sprayern.

Dies mag bei den Schwarzfahrern ja noch einen verqueren Sinn ergeben (immerhin ist das ja auch so eine Art Verkehrsdelikt), macht andererseits aber die armen Schwarzfahrer durch den Führerscheinentzug noch abhängiger von den öffentlichen Verkehrsmitteln, die sie bisher schon nicht bezahlen konnten oder wollten, und führt sie dadurch in Versuchung, noch mehr schwarz zu fahren...

Taschendiebe dagegen werden eher ihre Freude an einer solchen Maßnahme haben, denn wo finden Sie schon ein besseres Betätigungsfeld, als die öffentlichen Verkehrsmittel zur Rush Hour.

Und was die Graffiti-Sprayer betrifft, auch die sind zur Ausübung Ihres Hobbys nicht unbedingt auf das Auto angewiesen, denn die ein, zwei Sprühdosen kann man auch so noch ganz gut transportieren. Aber für die Sprayer haben sich die Unions-Politiker eh noch was ganz anderes ausgedacht:
Haben sich Sprayer bisher nur der Sachbeschädigung schuldig gemacht, will die Union jetzt einen eigenen Straftatbestand mit bis zu zwei Jahren Haft schaffen, den der "Verunstaltung"! Wenn sich dieser geplante Paragraph dann wenigstens auch gegen die (vor allem zu Wahlzeiten) um sich greifende Unsitte einsetzen ließe, sämtliche Straßen und Plätze mit Plakaten von dämlich grinsenden Politikerköpfen zu verunstalten, dann könnte man den Vorschlag ja nur begrüßen, aber ich fürchte, so war er wohl nicht gemeint.

Fazit: "Überflüssig wie ein Kropf" sagt man im Schwäbischen zu dem, was die Unionschristen da vorschlagen. Wir brauchen keine neuen oder schärferen Gesetze, eine konsequentere Anwendung der bestehenden Gesetze würde vollkommen ausreichen.

Und wenn die Union schon (mangels anderweitiger Profilierungsmöglichkeiten?) Initiativen zum Strafrecht starten will, dann sollte sie sich mal anschauen, wie billig rechtsradikale (Tot-)Schläger bei deutschen Gerichten immer noch davon kommen. Eine Initiative in diese Richtung wäre durchaus wünschenswert.

Sie schlugen ihn tot, weil er schwarz war - Der Tod eines 39 Jahre alten Afrikaners in Dessau (Sachsen-Anhalt) erschüttert Deutschland. Der Mosambikaner erlag den schweren Verletzungen, die ihm drei junge Männer im Alter von 16, 17 und 25 Jahren zugefügt hatten. Polizeisprecher Olav Pitloun: »Sie haben selbst dann noch auf ihn eingetreten, als er längst reglos auf dem Boden lag.«
Von 1991 bis 1999 starben bundesweit 28 Menschen bei derartigen Übergriffen. Meist ist der Osten Schauplatz solcher Verbrechen. Aber auch in Bayern wurde schon ein Afrikaner aus Ausländerhaß getötet.
(Hamburger Abendblatt vom 15.Juni 2000)
22.6.2000