Wissenswertes über Tarifverträge
- So viele Gesetze es auch in der Bundesrepublik insgesamt gibt, nur
sehr wenige davon betreffen direkt das Arbeitsleben, bzw. die Regelung
der Arbeitsbedingungen. Es gibt ein Arbeitszeitgesetz, ein
Betriebsverfassungsgesetz, eine Arbeitsstätten-Verordnung, ein Kündigungsschutzgesetz
und damit hat es sich auch schon so ziemlich. (Einige davon finden Sie
beim Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung, BMA)
- Geht man allein von den gesetzlichen Grundlagen aus, so gilt bei uns
nach wie vor die 48- bis 60-Stunden Woche, es gibt nur vier Wochen
Urlaub im Jahr, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es ebenso wenig, wie
einen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, ganz zu
schweigen von Mindestlöhnen oder gar Ausbildungsvergütungen.
- Geregelt wird dies alles erst in Tarifverträgen, die
zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt
werden. Erst dort findet man dann die 35- oder 38-Stunden-Woche, den
Anspruch auf 6 Wochen Urlaub, Regelungen für Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, Eingruppierungsbestimmungen, die mit festen Mindestlöhnen
oder -gehältern verknüpft sind und vieles andere mehr.
- Bundesweit werden von den Gewerkschaften Jahr für Jahr etliche
Hundert Tarifverträge abgeschlossen. Einige davon gelten nur für
bestimmte Betriebe (so gilt zum Beispiel bei IBM oder auch VW ein
Firmentarifvertrag), einige für bestimmte Branchen in bestimmten
Regionen (so werden die Tarifverträge für den Einzelhandel
jeweils für ein Bundesland abgeschlossen) und einige, wie z.B. die
Tarifverträge für Banken, für Versicherungen oder auch
der BAT (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag) für den öffentlichen
Dienst, gelten auch bundesweit.
- Anspruch auf tariflich festgeschriebene Leistungen haben allerdings
immer nur Gewerkschaftsmitglieder. In der Alltags-Praxis spielt dies in
der Regel keine Rolle, denn kein Arbeitgeber wird bei der Bezahlung oder
beim Urlaub einen Unterschied machen zwischen Gewerkschaftsmitgliedern
und -nichtmitgliedern (er hat ja schließlich keinerlei Interesse
daran, daß seine Mitarbeiter alle der Gewerkschaft beitreten).
Wichtig wird eine Gewerkschaftsmitgliedschaft aber spätestens dann,
wenn es zu einer Ausseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht kommt. Denn
dort können Arbeitnehmer tarifliche Ansprüche nur dann
durchsetzen, wenn sie tarifgebunden (also Mitglied einer Gewerkschaft)
sind.
- Ausgehandelt werden Tarifverträge auf Gewerkschaftsseite übrigens
nicht von irgendwelchen "anonymen Funktionären", sondern
von aktiven Gewerkschaftsmitgliedern aus den Betrieben - den
Tarifkommissionen. Nur der Verhandlungsführer ist in der Regel ein
hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär.
- Was letztendlich bei Tarifverhandlungen herauskommt, ist leider nur
selten eine Frage der besseren Argumente, sondern - vor allem in den
letzten Jahren - immer mehr eine Machtfrage.Nur starke Gewerkschaften
(finanziell stark, und auch stark an Mitgliedern) können Erfolge
erzielen, die dann letztendlich allen Arbeitnehmern zugute kommen.