Sie kommen auch ohne Gewerkschaft zurecht ?
 

Freiwillige Leistungen können gestrichen werden - Tarifverträge nicht !

Die meisten betrieblichen Sozialleistungen, wie z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt gibt es nicht von allein, sondern nur aufgrund von Tarifverträgen. Gesetzliche Vorschriften dazu existieren nicht, und nur aus purer Großzügigkeit und Menschenliebe würden die meisten Chefs Ihren Mitarbeitern in aller Regel auch nicht mehr geben, als sie müssen.

Auch der Urlaub ist tariflich geregelt. Im Bundesurlaubsgesetz sind nur 24 Urlaubstage (und zwar Werktage) vorgeschrieben, per Tarifvertrag hat fast jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 30 Tage (und zwar Arbeitstage) Urlaub. Ebenso ist es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: auch wenn die Regierung hier wieder mal kürzen sollte - Tarifverträge sichern weiterhin Ihren vollen Anspruch.

Tarifverträge gelten nicht für jeden

Allerdings gelten Tarifverträge nur für Mitglieder der "tarifvertragschließenden Parteien" - also für Arbeitgeber, die dem Arbeitgeberverband angehören, und für Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Als Nicht-Gewerkschaftsmitglied haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag - Pech gehabt!

Natürlich machen Arbeitgeber in der Bezahlung und bei den Sozialleistungen in aller Regel keinen Unterschied zwischen Gewerkschafts- und Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern; es liegt ja kaum in ihrem Interesse, den Gewerkschaften zu mehr Mitgliedern zu verhelfen. Nur, wenn es einmal zu einem Rechtsstreit kommt, haben Sie als Unorganisierte/r keinen Rechtsanspruch aus dem Tarifvertrag (Urteil des BAG vom 20.7.61).

Übrigens . . .

Die Arbeitgeber sind zu fast 100 Prozent organisiert, gehören also den jeweiligen Arbeitgeberverbänden an. Sie haben erkannt, daß sich gemeinsame Interessen auch gemeinsam besser vertreten lassen. Bei den Arbeitnehmern sieht es da leider viel schlechter aus. So ist z.B. bei den Angestellten noch nicht mal jeder fünfte Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft. Hier gibt es noch viel zu viele "Einzelkämpfer", die der Meinung sind, sie kämen allein besser zurecht.

Aber vielleicht kann ich Sie ja überzeugen, daß eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft doch was für sich haben könnte...

Urteilen Sie selbst

In der folgenden Tabelle habe ich anhand einiger wichtiger Leistungen einmal gegenübergestellt, was einerseits gesetzlich geregelt ist, und was zum andern Tarifverträge vorschreiben (was also die Gewerkschaften auch für Sie erreicht haben). Urteilen Sie selbst, was für Sie günstiger ist:

Gesetz Tarifverträge
Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche zwischen 35 und 39 Stunden pro Woche
Urlaub 24 Werktage (= 4 Wochen) in der Regel 30 Arbeitstage (= 6 Wochen)
Urlaubsgeld keines in der Regel ein halbes Gehalt
Weihnachtsgeld keines zwischen einem halben und einem ganzen Gehalt
Ausbildungsvergütung soll "angemessen" sein zwischen 900 und 1.500 Mark
Kündigungsschutz für ältere keiner in den meisten Tarifverträgen fest verankert
Lohnfortzahlung 100 % für 6 Wochen in manchen Tarifverträgen 100 % bis zu 78 Wochen

Diese Aufzählung ist noch lange nicht vollständig. Viele Leistungen, die heute selbstverständlich sind, kamen erst durch massiven, gewerkschaftlichen Druck zustande. So wurde z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst durch einen sechswöchigen Streik erkämpft. Auch andere Sozialleistungen und Arbeitnehmerschutzrechte, die Sie als gegeben hinnehmen, wurden nicht freiwillig gewährt, sondern mußten erst von den Gewerkschaften durchgesetzt werden.

Was wäre, wenn . . .

Gönnen Sie sich doch einmal ein kleines Gedankenspiel: Überlegen Sie sich, wie Ihr Arbeitsverhältnis ohne einen Tarifvertrag aussehen würde, der den rechtlichen Rahmen vorgibt. Und gehen Sie vielleicht noch einen Schritt weiter: Stellen Sie sich einmal unsere Gesellschaft ohne Gewerkschaften vor. Wäre das wirklich wünschenswert?

Vorurteile . . .

Viele sehen in Gewerkschaften nur einen abgehobenen Funktionärsapparat, der unbeeindruckt von den Wünschen der Basis und den wirtschaftlichen Realitäten vor sich hin wurstelt. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus.

Natürlich haben Gewerkschaften "Funktionäre" (sprich: hauptamtlich tätige Gewerkschaftssekretäre), denn Gewerkschaftsarbeit, die nur nebenher betrieben würde, hätte in unserer heutigen Zeit keinerlei Chance mehr. Der Macht, dem Geld und dem Einfluß der Arbeitgeberseite müssen Gewerkschaften eigenes Know-How entgegensetzen können, um nicht unterzugehen.

Aber: Die Tarifforderungen der Gewerkschaften, nicht nur zu Gehaltshöhe und Urlaubslänge, sondern auch zu Themen wie Vorruhestand, Eingruppierungsfragen, Erziehungsurlaub, Teilzeitarbeit, Rationalisierungsschutz, Berufs- und Weiterbildung u.v.a.m., werden nicht von irgendwelchen Funktionären, sondern von aktiven Gewerkschaftsmitgliedern in Betriebs-, Fach- und Berufsgruppen auf Betriebs-, Landes- und Bundesebene diskutiert, ausgeformt und in ehrenamtlichen Gremien beschlossen: den Tarifkommissionen. Erst danach beginnen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden, bei denen zwar Argumente wichtig sind, vor allem aber immer die Frage gewerkschaftlicher Stärke für das Ergebnis zählt!

Gewerkschaftliche Stärke in Tarifverhandlungen hat mehrere Faktoren:

Was Ihnen die Gewerkschaft sonst noch bietet . . .

Neben der Möglichkeit zur Mitarbeit und aktiven Beteiligung am innergewerkschaftlichen Diskussions- und Willensbildungsprozeß haben die Gewerkschaften natürlich noch mehr zu bieten. Das fängt an beim Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen, kostenlosem Arbeits- und Sozialrechtschutz und regelmäßigen Informationen aus dem Berufsleben, geht über kostengünstige Versicherungen für Mitglieder und einen eigenen (günstigen) Automobilclub, und reicht bis zur im Beitrag enthaltenen Freizeitunfallversicherung.

Wenn Sie mehr wissen wollen, dann wenden Sie sich einfach an die für Sie zuständige Gewerkschaft. Die informiert Sie gerne weiter. Einige Links zu Gewerkschaften finden Sie auf der Seite mit den gewerkschaftlichen Links.